Impfen bei Tumorpatienten
Wegen ihrer eingeschränkten Immunfunktion sind Tumorpatienten durch Infektionskrankheiten stärker
gefährdet als Gesunde.
Von möglichen Schutzimpfungen profitieren sie daher besonders. Sie können problemlos mit allen
Totimpfstoffen (Tetanus, Diphterie, Keuchhusten und Hepatitis B) geimpft werden. Besonders werden die Impfungen
gegen Grippe und Pneumokokken (Lungenentzündung) empfohlen. Aufgrund des schwachen Immunsystems durch die
Therapie kann der Impferfolg allerdings vermindert sein oder ausbleiben.
Es sollte daher möglichst vor einer onkologischen oder hämatologischen Therapie geimpft werden. Dann ist
die Impfung auch mit Lebendimpfstoffen (Masern, Mumps, Röteln, Windpocken) möglich. Nach Chemotherapie
oder schwachem Immunsystem sind Lebendimpfstoffe nicht anwendbar. Zu beachten ist, dass Masern oder Windpocken
für Tumorpatienten lebensgefährlich sein können.
Nach Abschluß der Therapie ist eine Impfung bei Patienten in Remission (nach 12 Monaten) auch mit
Lebendimpfstoffen möglich, wenn die Leukozytenzahl über 1500/ml liegt.
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