Haarzell-Leukämie-Hilfe e.V.


Impfen bei Tumorpatienten



Wegen ihrer eingeschränkten Immunfunktion sind Tumorpatienten durch Infektionskrankheiten stärker gefährdet als Gesunde.
Von möglichen Schutzimpfungen profitieren sie daher besonders. Sie können problemlos mit allen Totimpfstoffen (Tetanus, Diphterie, Keuchhusten und Hepatitis B) geimpft werden. Besonders werden die Impfungen gegen Grippe und Pneumokokken (Lungenentzündung) empfohlen. Aufgrund des schwachen Immunsystems durch die Therapie kann der Impferfolg allerdings vermindert sein oder ausbleiben.

Es sollte daher möglichst vor einer onkologischen oder hämatologischen Therapie geimpft werden. Dann ist die Impfung auch mit Lebendimpfstoffen (Masern, Mumps, Röteln, Windpocken) möglich. Nach Chemotherapie oder schwachem Immunsystem sind Lebendimpfstoffe nicht anwendbar. Zu beachten ist, dass Masern oder Windpocken für Tumorpatienten lebensgefährlich sein können.

Nach Abschluß der Therapie ist eine Impfung bei Patienten in Remission (nach 12 Monaten) auch mit Lebendimpfstoffen möglich, wenn die Leukozytenzahl über 1500/ml liegt.